Was ist die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)?
Sie ist die Interessenvertretung aller jugendlichen Arbeitnehmer*innen, also allen unter 18 Jahren sowie allen Auszubildenden unter 27 Jahren. Die JAV steht dabei in enger Verbindung zum Personalrat. Wählen und gewählt werden, dürfen alle Personen, die dem oben beschriebenen Personenkreis angehören. Die Wahl erfolgt alle zwei Jahre und folglich beträgt auch die Amtszeit 2 Jahre.
Sitzungen
Die JAV hält einmal im Jahr eine Jugend- und Auszubildendenversammlung ab und trifft sich monatlich zu einer nichtöffentlichen Sitzung. Des Weiteren kann die JAV an den Personalratssitzungen teilnehmen.
Wer darf wen wählen?
Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sowie Auszubildende, Beamtenanwärter*innen und Praktikant*innen.
Gewählt werden darf, wer am Wahltag das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sowie Auszubildende, Beamtenanwärter*innen und Praktikant*innen. Die Zahl der Jugendlichen und Auszubildenden ist in § 56 LPVG NW festgelegt.