Darum kann sich die JAV kümmern!
Das können zum Beispiel Maßnahmen sein wie:
- das Schaffen zusätzlicher qualifizierter Ausbildungsplätze
- bessere Ausstattung von Ausbildungswerkstätten und -plätzen
- das Durchführen von zusätzlichem Fachunterricht im Betrieb
- das Beschaffen zusätzlicher Ausbildungsmittel
- das Durchsetzen von Ausbildungsstandkontrollen
- das Einführen von Job-Tickets bzw. die Übernahme der Fahrtkosten
- das kostenlose Bereitstellen von Arbeits- und Sicherheitskleidung
- von besonders zentraler Bedeutung ist die Übernahme von Ausgebildeten in ein Arbeitsverhältnis
Aufgaben der JAV
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung hat im Wesentlichen zwei Aufgaben:
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Sie muss darauf achten, dass die Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen beachtet und umgesetzt werden, die zugunsten der jugendlichen und auszubildenden Arbeitnehmer*innen gelten.
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Außerdem hat die JAV die Aufgabe, auf die Verbesserung der Ausbildungsbedingungen Einfluss zu nehmen. Die JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung) ist die Interessenvertretung aller Beschäftigten im Sinne des § 55 Abs. 1 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG).