Darum kann sich die JAV kümmern!

Das können zum Beispiel Maßnahmen sein wie:

  • das Schaffen zusätzlicher qualifizierter Ausbildungsplätze
  • bessere Ausstattung von Ausbildungswerkstätten und -plätzen
  • das Durchführen von zusätzlichem Fachunterricht im Betrieb
  • das Beschaffen zusätzlicher Ausbildungsmittel
  • das Durchsetzen von Ausbildungsstandkontrollen
  • das Einführen von Job-Tickets bzw. die Übernahme der Fahrtkosten
  • das kostenlose Bereitstellen von Arbeits- und Sicherheitskleidung
  • von besonders zentraler Bedeutung ist die Übernahme von Ausgebildeten in ein Arbeitsverhältnis

Aufgaben der JAV

Die Jugend- und Auszubildendenvertretung hat im Wesentlichen zwei Aufgaben:

 

  1. Sie muss darauf achten, dass die Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen beachtet und umgesetzt werden, die zugunsten der jugendlichen und auszubildenden Arbeitnehmer*innen gelten.

  2. Außerdem hat die JAV die Aufgabe, auf die Verbesserung der Ausbildungsbedingungen Einfluss zu nehmen. Die JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung) ist die Interessenvertretung aller Beschäftigten im Sinne des § 55 Abs. 1 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG).

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