Die Zusammenarbeit mit dem Personalrat ist wichtig!
Nur der Personalrat kann direkt mit dem Arbeitgeber Verhandlungen führen. Will die JAV etwa beim Arbeitgeber Maßnahmen beantragen oder darauf hinwirken, dass Anregungen von jugendlichen Arbeitnehmer*innen bzw. Auszubildenden erledigt werden, dann kann dies nur über den Personalrat geschehen. Grundsätzlich gilt: Mitbestimmungsrechte gegenüber dem Arbeitgeber können nicht direkt durch die JAV wahrgenommen werden; es muss der Personalrat einbezogen werden. Daraus folgt, dass die JAV ihre Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit dem Personalrat zu erfüllen hat. Die JAV vertritt die Interessen somit nicht unabhängig vom Personalrat und nicht direkt gegenüber dem Arbeitgeber.
Der Personalrat ist verpflichtet, mit der JAV eng zusammen zu arbeiten und Anregungen der JAV gegenüber dem Arbeitgeber zu verfolgen. Der Personalrat darf Maßnahmen, die die Belange der jugendlichen Arbeitnehmer*innen und Auszubildenden betreffen, nicht im Alleingang durchsetzen, sondern in Zusammenarbeit mit der JAV und hat die JAV in allen Angelegenheiten zu beraten.